Schon seit dem 01.05.2001 gelten für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen.
Stichtag ist allerdings für beide der 3. Werktag im Monat
Wer nach dem 3. Werktag kündigt, muss einen Monat länger auf den Auszug warten.
Eine häufig gestellte Frage: Gilt der Samstag als Werktag?
Ja, beim Berechnen der Kündigungsfrist zählt der Samstag als Werktag.
Ob für das bestehende Mietverhältnis bereits die neue, kürzere oder noch die alte, längere Kündigungsfrist gilt, hängt davon ab, was im Mietvertrag steht.
Hier die Richtlinien:
1. Der Mietvertrag wurde nach dem 01.09.2001 geschlossen. Egal, wann der Mieter kündigt, also egal, wie lang das Mietverhältnis nun besteht, es gilt die neuere, kürzere Kündigungsfrist.
2. Der Mietvertrag wurde vor dem 01.09.2001 geschlossen und er wird nach dem 01.09.2001 gekündigt. Zudem enthält er keinen Hinweis auf Kündigungsfristen oder dort steht „es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“: Für diesen Mietvertrag gelten die neuen Kündigungsfristen.
3. Der Mietvertrag wurde vor dem 01.09.2001 geschlossen und er wird nach dem 01.06.2005 gekündigt. In ihm sind die alten gesetzlichen Kündigungsfristen von 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten vereinbart. Für dieses Mietverhältnis gelten die neuen Kündigungsfristen.
4. Der Mietvertrag wurde vor dem 01.09.2001 geschlossen und er wird nach dem 01.06.2005 gekündigt. Es wurden individuelle Kündigungsfristen vereinbart: Nur für dieses Mietverhältnis gelten noch die alten Kündigungsfristen. |