Aufzugwärter 
 
Befindet sich in einem Wohnhaus eine Aufzugsanlage so ist es wichtig einen Aufzugswärter zu haben.

Was ist ein Aufzugswärter?

Eine beauftragte Person, die als Erstansprechpartner vor Ort für den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage sorgt.

Was bedeutet dies im Detail? Welche Aufgaben hat der Aufzugswärter?

Es gibt zwei grundsätzliche Aufgaben. Die Überwachung der Anlage und unter Umständen die Befreiung von Personen im Notfall. Ist aber ein Aufzugnotrufsystem geschaltet, was bei einer Fachfirma mit entsprechenden Personal zur Befreiung von Personen aufläuft, kann und sollte die Befreiung durch die Fachfirma erfolgen.

Was beinhaltet das Überwachen der Anlage?

Um gefährliche Situationen von vornherein zu vermeiden, wird die Aufzugsanlage regelmäßig vom Aufzugswärter auf Mängel überprüft. Die Anforderungen sind in den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit festgelegt und konkretisiert.
So müssen zum Beispiel das Licht, das Notrufsystem oder die Türen regelmäßig kontrolliert werden.
Bei festgestellten Mängeln muss der Aufzugswärter die Anlage sichern.

Wer kann die Aufgabe des Aufzugswärters übernehmen?

Teilweise übernehmen diese Aufgaben die jeweiligen Wartungsfirmen. Allerdings empfiehlt es sich, dass ein Bewohner des entsprechenden Hauses oder auch der Hausmeister diese Aufgabe übernimmt. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Person mindestens 18 Jahre alt ist und eine Einweisung mit schriftlichem Nachweis erhalten hat. Dies führt beispielsweise der TÜV Rheinland durch. Ferner wird die Person auch in die Besonderheiten (falls vorhanden) der jeweiligen Anlage eingeführt.


Bitte beachten Sie:
Es besteht eine Pflicht als Betreiber - unabhängig von der regelmäßigen Wartung - eine Person als Aufzugswärter abzustellen!!!

 
 
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